Hinweise zum Datenschutz in unserem Unternehmen

 

Unabhängig von einzelvertraglichen Regelungen, stellen wir die Umsetzung der DSGVO-Richtlinien in unserem Unternehmen sicher.

 

Technische und organisatorische Maßnahmen

Die veneo Ausbau GmbH wird technische und organisatorische Maßnahmen zum angemessenem Schutz der Daten des Kunden / der Auftraggeber treffen, die den gesetzlichen Anforderungen genügen. Hierbei sind Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung sicherzustellen. Es wird gewährleistet, dass ein Verfahren zur Überprüfung der technischen und organisatorischen Maßnahmen vorhanden ist. Diese Maßnahmen werden entsprechend an den Stand der Technik angepasst, soweit dies erforderlich und wirtschaftlich zumutbar ist.

 

Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten, Auskunft über Daten

Daten werden auf Weisung des Kunden / Auftraggebers berichtigt, gelöscht oder gesperrt, sowie sich ein Betroffener unmittelbar an den von uns benannten Kontakt  zwecks Berichtigung, Sperrung oder Löschung seiner Daten wendet. Das gleiche gilt für Auskunftsersuchen. Der Antragsteller und die betroffene Person, deren Daten gespeichert sind, müssen identisch sein. Die Auskunft erfolgt entspr. Art. 12 DSGVO. Hinsichtlich Fristen und Kosten wird auf die entsprechende Regelung verwiesen.

 

Kontrollen und sonstige Pflichten

Die veneo Ausbau GmbH verpflichtet sich, das Datengeheimnis sowie etwaige weitere Verschwiegenheitspflichten zu wahren. Bei der Verarbeitung von Daten werden ausschließlich Beschäftigte eingesetzt, die entsprechend verpflichtet und geschult sind. Diese sind sorgfältig ausgewählt und beachten die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es wird ein Verarbeitungsverzeichnis gemäß Art. 30 Abs. 2 DSGVO geführt. Die Möglichkeit der Kontrolle wird gewährleistet.

 

Weisungsbefugnis des Auftraggebers / Kunden

Weisungen können jederzeit erteilt werden, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Zeitpunkt der Verarbeitung von Daten. Die Weisung hat in Schriftform zu erfolgen. Sind Weisungen als rechtswidrig zu erachten, wird der entsprechenden Hinweispflicht durch Mitteilung genüge getan. Die Weisung wird ausgesetzt, bis sie gemäß den Richtlinien bestätigt oder geändert wird.  Werden Daten über den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hinaus beauftragt, werden sie als Antrag auf Leistungsänderung behandelt.

 

Löschung von Daten

Sämtliche im Besitz befindlichen Datenbestände, die im Zusammenhang mit Auftragsverhältnissen stehen, werden unverzüglich nach Erfüllung des Vertrages oder nach Aufforderung, spätestens mit Beendigung der Zusammenarbeit datenschutzgerecht vernichtet. Dokumentationen, die im Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, werden entsprechend der geltenden Gesetze und Verordnungen sowie entsprechender Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufbewahrt.

 

 

 

 

 

 

 

 

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